Öffentliches Recht · Definition

Freies Mandat

Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG

Verfassungsrechtliche Stellung des Abgeordneten, wonach dieser Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist.

Verwandte Begriffe

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