Öffentliches Recht · Definition
Quorum
Art. 42 Abs. 2 GG§ 45 GOBT
Die für die Gültigkeit einer Abstimmung erforderliche Mindestanzahl an anwesenden oder zustimmenden Mitgliedern.
Öffentliches Recht · Definition
Die für die Gültigkeit einer Abstimmung erforderliche Mindestanzahl an anwesenden oder zustimmenden Mitgliedern.