Öffentliches Recht · Definition
Beschlussfähigkeit
§ 45 GOBT
Voraussetzung für wirksame Abstimmungen; beim Bundestag gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Öffentliches Recht · Definition
Voraussetzung für wirksame Abstimmungen; beim Bundestag gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.