Öffentliches Recht · Definition

Formelles Gesetz

Art. 76 GGArt. 77 GG

Jeder Rechtsakt, der von den verfassungsrechtlich zuständigen Gesetzgebungsorganen (Bundestag, Landtage) im vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren als Gesetz verabschiedet wurde.

Verwandte Begriffe

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