Öffentliches Recht · Definition
Mehrheitsprinzip
Art. 42 Abs. 2 GG
Demokratischer Grundsatz, nach dem bei politischen Entscheidungen oder Wahlen grundsätzlich der Wille der Mehrheit den Ausschlag gibt.
Öffentliches Recht · Definition
Demokratischer Grundsatz, nach dem bei politischen Entscheidungen oder Wahlen grundsätzlich der Wille der Mehrheit den Ausschlag gibt.