BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Urteil v. 16.12.2014 – 2 BvE 2/14

2 BvE 2/14 · 16.12.2014 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und die Überprüfung dieser Äußerungen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), sind auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar. 2. Soweit der Inhaber eines Regierungsamtes am politischen Meinungskampf teilnimmt, muss sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt. Nimmt das Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen Ressourcen in spezifischer Weise in Anspruch, ist es dem Neutralitätsgebot unterworfen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 21 Abs 1 S 1 GGArt 28 Abs 1 S 2 GG§ 64 Abs 1 BVerfGG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Streitbare (wehrhafte) DemokratieFreiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)Politische ParteiParteienprivilegChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Öffentlichkeitsarbeit der RegierungRepublikprinzipRechtsstaatsprinzipBundesstaatsprinzipSozialstaatsprinzipSatzungVerfassungsautonomie der LänderHomogenitätsgebotSatzungRepublik(Bayern) Eigener WirkungskreisAllzuständigkeit
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →