Öffentliches Recht · Definition

Politische Partei

Art. 21 Abs. 1 GG

Ein auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von Bürgern, die durch Teilnahme an Wahlen auf Bundes- oder Landesebene an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken wollen.

Verwandte Begriffe

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