BVerfG · 2. Senat
BVerfG, Beschluss v. 10.12.2024 – 2 BvE 15/23
2 BvE 15/23 · 10.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Das "bloße" Unterlassen einer Gesetzesänderung kann jedenfalls dann Gegenstand der Organklage einer politischen Partei sein, wenn sie die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 21 Abs. 1 GG rügt, weil der Gesetzgeber eine hieraus folgende Handlungspflicht missachtet habe. 2. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge hat den Zweck, die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge zu reduzieren. Diese Reduktion sichert den Charakter der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes. Unterstützungsunterschriften rechtfertigen die Annahme, dass ein Wahlvorschlag überhaupt eine Erfolgschance hat. 3. Der Gesetzgeber darf parlamentarisch vertretene Parteien von den Unterschriftenerfordernissen befreien, ohne dass dies die Chancengleichheit der Parteien verletzt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Streitbare (wehrhafte) DemokratieFreiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)Politische ParteiParteienprivilegChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Öffentlichkeitsarbeit der RegierungAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der WahlZählwertgleichheitErfolgswertgleichheitFreies MandatFraktionsdisziplinFraktionszwangUltra-vires-Kontrolle