BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Urteil v. 22.09.2015 – 2 BvE 1/11

2 BvE 1/11 · 22.09.2015 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses, unabhängig davon, ob diese durch einen förmlichen Beschluss des Ausschusses oder durch eine informelle Entscheidung eingerichtet werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 21 Abs 1 GGArt 38 Abs 1 S 2 GGArt 42 Abs 1 GGArt 42 Abs 2 GGArt 77 Abs 2 GG§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG§ 64 Abs 1 BVerfGG§ 1 BTBRGGO§ 9 BTBRGGO§ 12 BTGO 1980§ 57 BTGO 1980

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Streitbare (wehrhafte) DemokratieFreiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)Politische ParteiParteienprivilegChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Öffentlichkeitsarbeit der RegierungAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der WahlZählwertgleichheitErfolgswertgleichheitFreies MandatFraktionsdisziplinFraktionszwangUltra-vires-Kontrolle
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