BVerfG · 2. Senat
BVerfG, Beschluss v. 19.09.2017 – 2 BvC 46/14
2 BvC 46/14 · 19.09.2017 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Einführung einer Eventualstimme für den Fall, dass die über die Hauptstimme mit Priorität gewählte Partei wegen der Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl erhält, ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 21 Abs 1 GGArt 38 Abs 1 S 1 GGArt 38 Abs 1 S 2 GG§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG§ 24 S 1 BVerfGG§ 48 Abs 1 BVerfGG§ 48 Abs 3 BVerfGG§ 12 Abs 3 S 1 AbgG§ 12 Abs 3 S 5 AbgG§ 6 Abs 3 S 1 Alt 1 BWahlG
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Streitbare (wehrhafte) DemokratieFreiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)Politische ParteiParteienprivilegChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Öffentlichkeitsarbeit der RegierungAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der WahlZählwertgleichheitErfolgswertgleichheitFreies MandatFraktionsdisziplinFraktionszwangUltra-vires-Kontrolle