BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Beschluss v. 19.09.2017 – 2 BvC 46/14

2 BvC 46/14 · 19.09.2017 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Einführung einer Eventualstimme für den Fall, dass die über die Hauptstimme mit Priorität gewählte Partei wegen der Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl erhält, ist verfassungsrechtlich nicht geboten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 21 Abs 1 GGArt 38 Abs 1 S 1 GGArt 38 Abs 1 S 2 GG§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG§ 24 S 1 BVerfGG§ 48 Abs 1 BVerfGG§ 48 Abs 3 BVerfGG§ 12 Abs 3 S 1 AbgG§ 12 Abs 3 S 5 AbgG§ 6 Abs 3 S 1 Alt 1 BWahlG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Streitbare (wehrhafte) DemokratieFreiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)Politische ParteiParteienprivilegChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Öffentlichkeitsarbeit der RegierungAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der WahlZählwertgleichheitErfolgswertgleichheitFreies MandatFraktionsdisziplinFraktionszwangUltra-vires-Kontrolle
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