BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Beschluss v. 23.03.2022 – 2 BvC 22/19

2 BvC 22/19 · 23.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. § 28 BWahlG trägt den Anforderungen an die Rechtfertigung der mit der Norm verbundenen Eingriffe in die Wahl- und Parteienfreiheit bei verfassungskonformer Auslegung Rechnung. 2. Bei der Konkretisierung des Begriffs der "Anforderungen" im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BWahlG ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Nichtzulassung einer Landesliste einen schwerwiegenden Eingriff in die Wahl- und Parteienfreiheit darstellt. 3. Eine Landesliste, an deren Aufstellung unter Verstoß gegen § 21 Abs. 3 Satz 4 BWahlG verfrüht gewählte Delegierte nicht mitgewirkt haben, darf regelmäßig nicht allein aus diesem Grund zurückgewiesen werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 21 Abs 1 S 1 GGArt 21 Abs 1 S 2 GGArt 38 Abs 1 S 1 GG§ 21 Abs 3 S 4 BWahlG§ 27 Abs 5 BWahlG§ 28 Abs 1 S 1 BWahlG§ 28 Abs 1 S 2 Nr 2 BWahlG§ 14 Abs 1 RVG§ 37 Abs 2 S 2 RVG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Streitbare (wehrhafte) DemokratieFreiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)Politische ParteiParteienprivilegChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Öffentlichkeitsarbeit der RegierungAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der WahlZählwertgleichheitErfolgswertgleichheitFreies MandatFraktionsdisziplinFraktionszwangUltra-vires-Kontrolle
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