BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.05.2025 – V ZR 259/23
V ZR 259/23 · 23.05.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Auslegung von Verträgen, die eine Gemeinde im Rahmen eines sog. Einheimischenmodells abschließt, sind die besondere Zweckbestimmung der verbilligten Abgabe von Bauland und die Funktion der diese Zwecke absichernden Regelungen (hier: Nutzungsbindung und Veräußerungsverbot) zu berücksichtigen. 2. Zum Ermessen der Gemeinde bei der Ausübung des wegen Verstoßes des Erwerbers gegen die Nutzungsbindung entstandenen Wiederkaufsrechts.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteUnklarheitenregelEinbeziehungskontrolle (AGB)Überraschende KlauselUnklarheitenregel (AGB)Vertrag zugunsten DritterEchter Vertrag zugunsten DritterDeckungsverhältnisValutaverhältnis