Zivilrecht · Definition
Valutaverhältnis
§ 328 BGB
Das Valutaverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger (Gläubiger) und dem begünstigten Dritten beim Vertrag zugunsten Dritter, das den Rechtsgrund für die Zuwendung an den Dritten darstellt.