Zivilrecht · Definition

Valutaverhältnis

§ 328 BGB

Das Valutaverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger (Gläubiger) und dem begünstigten Dritten beim Vertrag zugunsten Dritter, das den Rechtsgrund für die Zuwendung an den Dritten darstellt.

Wird geprüft in

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten DritterSchuldrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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