BVerfG · Öffentliches Recht
Schwangerschaftsabbruch II
2 BvF 2/90 · 1993-05-28
Leitsätze
Aus der staatlichen Schutzpflicht für menschliches Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ergibt sich auch der Schutz des ungeborenen Lebens.
Der Staat muss ein angemessenes Schutzkonzept entwickeln, das das ungeborene Leben effektiv schützt; eine generelle Straffreistellung des Abbruchs ohne Beratungspflicht ist unzureichend.
Sachverhalt
Nach der deutschen Wiedervereinigung verabschiedete der Bundestag das Schwangeren- und Familienhilfegesetz, das den Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen straffrei stellte. Bayern und mehrere Abgeordnete riefen das BVerfG an.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtVerfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteObjektsformel