BVerfG · Öffentliches Recht

Online-Durchsuchung

1 BvR 370/07 · 2008-02-27

Leitsätze

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Eingriffe in dieses Grundrecht setzen tatsächliche Anhaltspunkte für konkrete Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter voraus und sind richterlich vorab zu kontrollieren.

Sachverhalt

Nordrhein-Westfalen ermöglichte den Verfassungsschutzbehörden den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme (Online-Durchsuchung). Bürger klagten gegen diese Befugnis.

Zitierte Normen

Art. 2 GGArt. 1 GGArt. 10 GGArt. 13 GG

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtVerfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteObjektsformel
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