BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 13.03.2024 – XII ZB 243/23
XII ZB 243/23 · 13.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. September 2007 - XII ZR 90/05, FamRZ 2007, 1975 und BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 184/05, FamRZ 2008, 602).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheitSchuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme)GesamtschuldGestörte GesamtschuldKumulative Schuldübernahme (Schuldbeitritt)GesamtschuldnerausgleichRückgriffskondiktion