BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 12.10.2021 – VI ZR 879/20
VI ZR 879/20 · 12.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen (Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, VersR 2021, 661).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Haftungsausfüllende KausalitätNormativer SchadensbegriffAdäquate KausalitätEntgangener GewinnDrittschadensliquidationDifferenzhypotheseNaturalherstellung (Restitution)Wertersatz (Kompensation)VorteilsausgleichungHaftungsausfüllende KausalitätHypothetische KausalitätRechtmäßiges AlternativverhaltenTotalreparationÄquivalenz (Kausalität)Adäquanz (Kausalität)Reserveursache (hypothetische Kausalität)Sittenwidrigkeit i.S.v. § 826 BGBVorsatz i.S.v. § 826 BGB (dolus eventualis)