Zivilrecht · Definition
Sittenwidrigkeit i.S.v. § 826 BGB
§ 826 BGB
Sittenwidrig ist ein Verhalten, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Bei § 826 BGB ist die Sittenwidrigkeit auf die Art und Weise der Schadenszufügung bezogen und muss im Zusammenwirken mit dem Vorsatz vorliegen.
Klausurformel – so schreibst du es
Sittenwidrig handelt, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.