BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Beschluss v. 06.12.2022 – 2 BvL 29/14

2 BvL 29/14 · 06.12.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Regelung des § 36 Abs. 6a KStG (i.d.F. von § 34 Abs. 13f KStG i.d.F. des JStG 2010) für den Übergang vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren ist mit Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit sie zu einem Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial führt, ohne dass dieser Eingriff durch die gleichzeitige Verringerung von Körperschaftsteuererhöhungspotenzial vollständig kompensiert wird. Er ist zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele jedenfalls nicht erforderlich und wird zudem den Anforderungen des Gleichheitssatzes an die Umgestaltung von Eigentümerbefugnissen nicht gerecht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 3 Abs 1 GGArt 14 Abs 1 S 1 GGArt 14 Abs 1 S 2 GGArt 19 Abs 3 GGJStG 2010§ 34 Abs 13f KStG vom 08.12.2010§ 36 Abs 6a KStG vom 08.12.2010§ 36 Abs 6a KStG vom 25.07.2014

Prüfungsschemata dazu

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Chancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte VerwaltungspraxisEinrichtungsgarantienEigentumEnteignungInhalts- und SchrankenbestimmungEinzelfallgesetzGebot des effektiven RechtsschutzesVorbeugender RechtsschutzJuristische Person (Art. 19 III GG)Wesensmäßige Anwendbarkeit
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