BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Beschluss v. 16.10.2018 – 2 BvL 2/17

2 BvL 2/17 · 16.10.2018 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kann zur Bewältigung einer der in Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG genannten Ausnahmesituationen nur in Ansatz gebracht werden, wenn die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist. Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften. 2. Die Festlegung der Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber ist an die Einhaltung prozeduraler Anforderungen geknüpft. Diese treten als "zweite Säule" des Alimentationsprinzips neben seine auf eine Evidenzkontrolle beschränkte materielle Dimension und dienen seiner Flankierung, Absicherung und Verstärkung. 3. Trifft der Gesetzgeber zur Reduzierung der Staatsausgaben mehrere Maßnahmen in engem zeitlichem Zusammenhang, hat er sich mit den hieraus folgenden Gesamtwirkungen für die Beamtinnen und Beamten auseinanderzusetzen. Insofern ergänzen die prozeduralen Anforderungen die Vorgaben hinsichtlich eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 3 Abs 1 GGArt 33 Abs 5 GGArt 100 Abs 1 GGArt 109 Abs 3 S 1 GGArt 109 Abs 3 S 2 GG§ 80 BVerfGG§ 23 Abs 1 BesG BW 2010 vom 18.12.2012

Prüfungsschemata dazu

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Chancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte VerwaltungspraxisEinrichtungsgarantienVerwerfungsmonopolKonkrete Normenkontrolle (Richtervorlage)EntscheidungserheblichkeitVorlageberechtigungVorlagebefugnis (Überzeugung)Nachkonstitutionelles GesetzSchuldenbremseMagisches ViereckHaushaltswirtschaft
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