Öffentliches Recht · Definition
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage)
Art. 100 Abs. 1 GG§ 80 BVerfGG
Verfahren, bei dem ein Gericht ein Verfahren aussetzt, um die Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes durch das BVerfG klären zu lassen.