Öffentliches Recht · Definition

Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage)

Art. 100 Abs. 1 GG§ 80 BVerfGG

Verfahren, bei dem ein Gericht ein Verfahren aussetzt, um die Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes durch das BVerfG klären zu lassen.

Wird geprüft in

Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG)Verfassungsprozessrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

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