Öffentliches Recht · Definition

Entscheidungserheblichkeit

Art. 100 Abs. 1 GG

Voraussetzung der Richtervorlage, wonach das Ausgangsverfahren bei Gültigkeit der Norm anders auszugehen hätte als bei deren Ungültigkeit.

Wird geprüft in

Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG)Verfassungsprozessrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

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