Öffentliches Recht · Definition
Entscheidungserheblichkeit
Art. 100 Abs. 1 GG
Voraussetzung der Richtervorlage, wonach das Ausgangsverfahren bei Gültigkeit der Norm anders auszugehen hätte als bei deren Ungültigkeit.
Öffentliches Recht · Definition
Voraussetzung der Richtervorlage, wonach das Ausgangsverfahren bei Gültigkeit der Norm anders auszugehen hätte als bei deren Ungültigkeit.