Öffentliches Recht · Definition
Vorlagebefugnis (Überzeugung)
Art. 100 Abs. 1 GG
Erfordernis für Art. 100 GG, wonach das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt sein muss; bloße Zweifel reichen nicht.
Öffentliches Recht · Definition
Erfordernis für Art. 100 GG, wonach das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt sein muss; bloße Zweifel reichen nicht.