Öffentliches Recht · Definition
Vorlageberechtigung
Art. 100 Abs. 1 GG
Die Befugnis jedes deutschen Gerichts, eine Verfassungsfrage dem BVerfG vorzulegen.
Öffentliches Recht · Definition
Die Befugnis jedes deutschen Gerichts, eine Verfassungsfrage dem BVerfG vorzulegen.