Öffentliches Recht · Definition
Nachkonstitutionelles Gesetz
Art. 100 GG
Gesetz, das nach dem Inkrafttreten des GG (23.05.1949) verabschiedet wurde und dem Verwerfungsmonopol des BVerfG unterliegt.
Öffentliches Recht · Definition
Gesetz, das nach dem Inkrafttreten des GG (23.05.1949) verabschiedet wurde und dem Verwerfungsmonopol des BVerfG unterliegt.