Öffentliches Recht · Definition

Vorkonstitutionelles Recht

Art. 123 GG

Rechtsnormen, die vor dem 23.05.1949 erlassen wurden und nur dann Gegenstand der Normenkontrolle sind, wenn sie in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen wurden.

Verwandte Begriffe

Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage)Streitbare (wehrhafte) DemokratieFreiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)Politische ParteiParteienprivilegChancengleichheit der Parteien
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