BGH · 8. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 27.05.2020 – VIII ZR 2/19
VIII ZR 2/19 · 27.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
"Rittigkeitsprobleme" durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten, etwa in Form eines gelegentlichen Durchgehens, stellen auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing Spines-Befundes - in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks - weder einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB noch eine Mangelerscheinung nach Maßgabe des § 476 BGB a.F. dar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 315/18, BGHZ 226, 1).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Manko-Lieferung (Minderlieferung)Subjektiver FehlerbegriffObjektiver FehlerbegriffBeschaffenheitsvereinbarungaliud-LieferungMankolieferungMontagefehlerSachmangelErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)Aliud (aliud-Lieferung)Umgehungsverbot beim VerbrauchsgüterkaufLeasingtypische AbtretungskonstruktionMängelvermutung (Beweislastumkehr) beim Verbrauchsgüterkauf