BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.11.2021 – VI ZR 87/20

VI ZR 87/20 · 09.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Bemessung des Schadens bei Verlust einer Sache kommt es auf deren objektive Eigenschaften an (hier: Wiederbeschaffungswert bei Verlust eines Pferdes).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 90a S 3 BGB§ 249 Abs 2 S 1 BGB§ 251 Abs 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

SacheHaftungsausfüllende KausalitätNormativer SchadensbegriffAdäquate KausalitätEntgangener GewinnDrittschadensliquidationDifferenzhypotheseNaturalherstellung (Restitution)Wertersatz (Kompensation)VorteilsausgleichungHaftungsausfüllende KausalitätHypothetische KausalitätRechtmäßiges AlternativverhaltenTotalreparationÄquivalenz (Kausalität)Adäquanz (Kausalität)Reserveursache (hypothetische Kausalität)Schadenskompensation (Wertersatz)
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