Zivilrecht · Definition
Schadenskompensation (Wertersatz)
§ 251 BGB
Die Zahlung eines Geldbetrages als Entschädigung, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands unmöglich oder ungenügend ist oder die Kosten unverhältnismäßig hoch wären.
Zivilrecht · Definition
Die Zahlung eines Geldbetrages als Entschädigung, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands unmöglich oder ungenügend ist oder die Kosten unverhältnismäßig hoch wären.