BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 05.02.2026 – III ZR 137/25
III ZR 137/25 · 05.02.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Fernunterrichtsvertrag, Online-Unterricht § 1 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende als räumlich getrennt anzusehen sind, soweit die Wissensvermittlung über eine physische Distanz und dabei nicht mittels einer bidirektionalen - synchronen - Kommunikation erfolgt, bei der dem Lernenden - wie bei Präsenzveranstaltungen - die Möglichkeit eröffnet ist, ohne besondere Anstrengung Kontakt mit dem Lehrenden aufzunehmen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 138 Abs 1 BGB§ 138 Abs 2 BGB§ 80 BVerfGG§ 1 Abs 1 Nr 1 FernUSG§ 1 Abs 1 Nr 2 FernUSG§ 7 Abs 1 FernUSG§ 12 Abs 1 FernUSGArt 100 Abs 1 S 1 GG§ 562 Abs 1 ZPO§ 563 Abs 1 S 1 ZPO§ 563 Abs 3 ZPO
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
SittenwidrigkeitWucherTeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotKollusionLaesio enormisRechtshindernde EinwendungSicherungszessionGlobalzessionVerwerfungsmonopolKonkrete Normenkontrolle (Richtervorlage)EntscheidungserheblichkeitVorlageberechtigungVorlagebefugnis (Überzeugung)Nachkonstitutionelles Gesetz