BGH · 3. Strafsenat
BGH, Urteil v. 30.06.2020 – 3 StR 377/18
3 StR 377/18 · 30.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die Anwendung des Strafrahmens gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG ist auch möglich, wenn der Mord nicht vollendet, sondern nur versucht ist. 2. Zum (Teil-)Verzicht eines Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.