BGH · 3. Strafsenat

BGH, Urteil v. 30.06.2020 – 3 StR 377/18

3 StR 377/18 · 30.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anwendung des Strafrahmens gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG ist auch möglich, wenn der Mord nicht vollendet, sondern nur versucht ist. 2. Zum (Teil-)Verzicht eines Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 105 Abs 3 S 2 JGG§ 52 StPO§ 252 StPO§ 22 StGB§ 23 StGB§ 211 StGB

Prüfungsschemata dazu

Versuch (§§ 22, 23 StGB)Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Aberratio ictusUnmittelbares Ansetzen (Versuchsbeginn)VersuchWahndeliktUntauglicher VersuchHeimtückeNiedrige BeweggründeHabgierVerdeckungsabsichtGrausam (Mordmerkmal)Mit gemeingefährlichen Mitteln (Mordmerkmal)Ermöglichungsabsicht (Mordmerkmal)Totschlag
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