BGH · 2. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 17.01.2023 – 2 StR 459/21

2 StR 459/21 · 17.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass der Täter mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich die Körperverletzung begeht. Das ist bei einem Unterlassen durch zwei Garanten nicht der Fall.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 13 Abs 1 StGB§ 224 Abs 1 Nr 4 StGB

Prüfungsschemata dazu

Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektive ZurechnungKausalität (Äquivalenztheorie)Garantenstellung (Fallgruppen)IngerenzPflichtwidrigkeitszusammenhangBeschützergarantÜberwachergarantEntsprechensklausel (§ 13 I a.E. StGB)Quasi-Kausalität (Unterlassen)Unterlassene HilfeleistungGefährliches WerkzeugDas Leben gefährdende BehandlungAbstrakt-konkrete Eignung (gefährliches Werkzeug)Gefährliche Körperverletzung
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