BVerfG · 1. Senat
BVerfG, Beschluss v. 16.12.2025 – 1 BvR 1863/23
1 BvR 1863/23 · 16.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Darlegungen zum Rechtsschutzbedürfnis können auch Vortrag dazu erfordern, dass das mit der Verfassungsbeschwerde verfolgte Rechtsschutzziel - im Ausgangsverfahren - noch erreicht werden kann. 2. Zur Darlegungslast bei möglicher Verletzung eines nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehenden Anspruchs auf Krankenbehandlung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 2 Abs 1 GGArt 2 Abs 2 S 1 GG§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG§ 92 BVerfGGArt 14 Abs 7 EGV 726/2004§ 2 Abs 1a S 1 SGB 5
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines Persönlichkeitsrecht