BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 11.02.2026 – XII ZB 158/24
XII ZB 158/24 · 11.02.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Einem Elternteil fehlt die gemäß § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abgelehnt worden ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 2 Abs 1 GGArt 2 Abs 2 GGArt 6 Abs 2 S 1 GGArt 6 Abs 2 S 2 GG§ 1666 BGB§ 59 Abs 1 FamFG§ 59 Abs 2 FamFG
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtEinrichtungsgarantien