BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 26.04.2022 – X ZR 3/20

X ZR 3/20 · 26.04.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur substantiierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist. 2. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gemäß § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus Motiven des Zuwendenden ergeben, sondern auch und sogar in erster Linie aus den Motiven des Zuwendungsempfängers.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 104 Nr 2 BGB§ 105 Abs 2 BGB§ 138 Abs 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RechtsgeschäftGeschäftsfähigkeitGeschäftsunfähigkeitHandlungswilleSittenwidrigkeitWucherTeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotKollusionLaesio enormisRechtshindernde EinwendungSicherungszessionGlobalzession
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