BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 10.02.2022 – VII ZR 365/21
VII ZR 365/21 · 10.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189). 2. Jedenfalls in mehraktigen Fällen wie bei dem Kauf eines von dem Hersteller mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebrachten und von dem Geschädigten erst später von einem Dritten erworbenen Gebrauchtwagens führt der letztgenannte Erwerbsvorgang zu keiner Vermögensmehrung im Sinne von § 852 Satz 1 BGB auf Seiten des Herstellers.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 31 BGB§ 195 BGB§ 199 Abs 1 Nr 2 BGB§ 249 BGB§§ 249ff BGB§ 852 S 1 BGB§ 826 BGBArt 3 Nr 10 EGV 715/2007Art 5 Abs 1 EGV 715/2007§ 6 EG-FGV§ 27 EG-FGV
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Regelmäßige VerjährungsfristJahresendverjährungVerjährung nach § 12 ProdHaftGHaftungsausfüllende KausalitätNormativer SchadensbegriffAdäquate KausalitätEntgangener GewinnDrittschadensliquidationDifferenzhypotheseNaturalherstellung (Restitution)Wertersatz (Kompensation)VorteilsausgleichungHaftungsausfüllende KausalitätHypothetische KausalitätRechtmäßiges AlternativverhaltenTotalreparationÄquivalenz (Kausalität)Adäquanz (Kausalität)