BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.03.2023 – V ZR 67/22
V ZR 67/22 · 23.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB keine Anwendung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Schadensersatz statt der LeistungSchadensersatz statt der LeistungSurrogationstheorie (Surrogationsmethode)Differenztheorie (Differenzmethode)Kleiner SchadensersatzGroßer SchadensersatzFristsetzungSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)Beseitigungs- und UnterlassungsanspruchEigentum