BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.10.2023 – V ZR 205/22
V ZR 205/22 · 20.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Verstößt der Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung andauert.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Regelmäßige VerjährungsfristJahresendverjährungVerjährung nach § 12 ProdHaftGVertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheitRechtshemmende Einwendung (Einrede)ZurückbehaltungsrechtZweikondiktionentheorie