BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.07.2020 – IX ZR 289/19

IX ZR 289/19 · 09.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage der Einbeziehung von Dritten in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrages.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 BGB§ 328 BGB§ 675 BGB

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige RechtsausübungVertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheitVertrag zugunsten DritterEchter Vertrag zugunsten DritterDeckungsverhältnisValutaverhältnis
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