BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 24.03.2021 – 4 StR 416/20

4 StR 416/20 · 24.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1a. Die Garantenstellung aus Ingerenz ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB. 1b. Fehlen mehrere besondere persönliche Merkmale, welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer, so ist dessen Strafe nach § 28 Abs. 1 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB nur einmal zu mildern (insoweit nicht tragend). 2. Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt nur für den Täter.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 14 StGB§ 23 Abs 2 StGB§ 27 Abs 2 StGB§ 28 Abs 1 StGB§ 49 Abs 1 StGB§ 69 Abs 2 StGB§ 211 StGB

Prüfungsschemata dazu

Versuch (§§ 22, 23 StGB)Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

VersuchUntauglicher VersuchBeihilfeHeimtückeNiedrige BeweggründeHabgierVerdeckungsabsichtGrausam (Mordmerkmal)Mit gemeingefährlichen Mitteln (Mordmerkmal)Ermöglichungsabsicht (Mordmerkmal)Totschlag
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