BGH · 4. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 24.03.2021 – 4 StR 416/20
4 StR 416/20 · 24.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1a. Die Garantenstellung aus Ingerenz ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB. 1b. Fehlen mehrere besondere persönliche Merkmale, welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer, so ist dessen Strafe nach § 28 Abs. 1 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB nur einmal zu mildern (insoweit nicht tragend). 2. Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt nur für den Täter.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.