BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 30.09.2020 – XII ZR 6/20

XII ZR 6/20 · 30.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 133 BGB§ 157 BGB§ 535 Abs 2 BGB§ 9 Abs 1 UStG

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von WillenserklärungenMietminderung und Mängelrechte des Mieters (§ 536 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteMietvertragFinanzierungsleasingOperating-LeasingSchönheitsreparaturenVertragsgemäßer Gebrauch (Mietrecht)
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