Zivilrecht · Definition
Finanzierungsleasing
§ 535 BGB analog
Eine Gebrauchsüberlassung auf Zeit, bei der der Leasinggeber die Sache zur Finanzierung für den Leasingnehmer erwirbt und im Gegenzug kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer abtritt.