Zivilrecht · Definition

Finanzierungsleasing

§ 535 BGB analog

Eine Gebrauchsüberlassung auf Zeit, bei der der Leasinggeber die Sache zur Finanzierung für den Leasingnehmer erwirbt und im Gegenzug kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer abtritt.

Wird geprüft in

Mietminderung und Mängelrechte des Mieters (§ 536 BGB)Besondere Vertragstypen · Prüfungsschema ansehen →

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