Zivilrecht · Definition

Operating-Leasing

§ 535 BGB

Beim Operating-Leasing handelt es sich um eine kurzfristige, jederzeit kündbare Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt, bei der das Investitionsrisiko beim Leasinggeber verbleibt. Es ähnelt einem einfachen Mietvertrag.

Wird geprüft in

Mietminderung und Mängelrechte des Mieters (§ 536 BGB)Besondere Vertragstypen · Prüfungsschema ansehen →

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