Zivilrecht · Definition
Operating-Leasing
§ 535 BGB
Beim Operating-Leasing handelt es sich um eine kurzfristige, jederzeit kündbare Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt, bei der das Investitionsrisiko beim Leasinggeber verbleibt. Es ähnelt einem einfachen Mietvertrag.