BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.07.2021 – V ZR 30/20

V ZR 30/20 · 09.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden heillos zerrüttet, führt dies - vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen - zu dem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Der Übertragende kann die Rechte aus § 313 BGB geltend machen, es sei denn, die Zerrüttung ist eindeutig ihm allein anzulasten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 BGB§ 313 Abs 1 BGB§ 313 Abs 3 BGB

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige Rechtsausübung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheitGeschäftsgrundlageWegfall der GeschäftsgrundlageStörung der Geschäftsgrundlage
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