BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 12.05.2022 – IX ZR 71/21

IX ZR 71/21 · 12.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Entfällt die aufgrund einer SEPA-Basislastschrift erfolgte Gutschrift auf dem Gläubigerkonto infolge eines Erstattungsverlangens des Zahlungsschuldners und kommt es zu einer entsprechenden Rückbelastung des Gläubigerkontos, kann der Zahlungsgläubiger seinen Zahlungsschuldner aus der ursprünglichen Forderung auf Zahlung in Anspruch nehmen (Anschluss BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269). 2. In der Insolvenz des Zahlungsgläubigers kann dessen Insolvenzverwalter diesen Zahlungsanspruch aus der ursprünglichen Forderung auch dann geltend machen, wenn das Konto des Zahlungsgläubigers zum Zeitpunkt des Erstattungsverlangens debitorisch geführt worden ist und der dem Kreditinstitut des Zahlungsgläubigers zustehende Ausgleichsanspruch nur eine Insolvenzforderung darstellt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 362 Abs 1 BGB§ 433 Abs 2 BGB§ 675x Abs 2 BGB§ 675x Abs 4 BGB§ 35 Abs 1 InsO§ 80 Abs 1 InsO

Prüfungsschemata dazu

Kaufpreisanspruch des Verkäufers

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rechtsvernichtende EinwendungErfüllungReale LeistungsbewirkungEmpfangszuständigkeitEinziehungsermächtigungKonfusionKaufvertragSachkaufFiskalverwaltungTrennungsprinzipVerpflichtungsgeschäftErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)
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