BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 02.12.2021 – IX ZR 206/20

IX ZR 206/20 · 02.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner persönlich, mittels derer eine nach Verfahrenseröffnung eingetretene Masseverkürzung rückgängig gemacht werden soll, richtet sich bei interessengerechter Auslegung gegen das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners. 2. Die Wirkungen der Enthaftungserklärung des Verwalters erstrecken sich regelmäßig auch auf ein vom Schuldner eingegangenes Untermietverhältnis, das den angemieteten Wohnraum betrifft.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 253 ZPO§ 133 BGB§ 157 BGB§ 535 Abs 1 S 2 BGB§ 35 Abs 1 InsO§ 35 Abs 2 S 1 InsO§ 109 Abs 1 S 2 InsO

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von WillenserklärungenMietminderung und Mängelrechte des Mieters (§ 536 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteMietvertragFinanzierungsleasingOperating-LeasingSchönheitsreparaturenVertragsgemäßer Gebrauch (Mietrecht)
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