BGH · 1. Strafsenat

BGH, Urteil v. 06.03.2024 – 1 StR 308/23

1 StR 308/23 · 06.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wegen jeder rechtlich selbständigen Anknüpfungstat ist eine gesonderte Geldbuße nach § 30 Abs. 1 OWiG zu verhängen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 370 Abs 1 AO§ 30 Abs 1 OWiG§ 25 Abs 1 Alt 2 StGB§ 52 Abs 1 StGB§ 268 Abs 1 Nr 1 Alt 1 StGB§ 268 Abs 1 Nr 2 Alt 1 StGB§ 260 Abs 3 StPO§ 264 Abs 1 StPO§ 301 StPO§ 353 Abs 2 StPO§ 357 S 1 StPO

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Konkurrenzen

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaftQualifikationsloses doloses WerkzeugTäter hinter dem TäterMittäterexzessTateinheit (§ 52 StGB)Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)Mitbestrafte NachtatNatürliche Handlungseinheit
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