BGH · 1. Strafsenat
BGH, Urteil v. 06.03.2024 – 1 StR 308/23
1 StR 308/23 · 06.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wegen jeder rechtlich selbständigen Anknüpfungstat ist eine gesonderte Geldbuße nach § 30 Abs. 1 OWiG zu verhängen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.