BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 27.05.2020 – XII ZR 107/17

XII ZR 107/17 · 27.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die in einem notariell beurkundeten Angebot auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück erteilte Auflassungsvollmacht ist im Fall der Formnichtigkeit des Angebots im Zweifel ebenfalls unwirksam. Anders liegt es, wenn eine Partei die andere unwiderruflich zur Auflassung bevollmächtigt hat, um so die Vollziehung des Vertrags - und damit die Heilung der Formnichtigkeit des gesamten Vertrags - zu sichern (im Anschluss an BGH Urteile vom 19. Dezember 1963 - V ZR 121/62, WM 1964, 182; vom 30. Oktober 1987 - V ZR 144/86, NJW-RR 1988, 348 und vom 17. März 1989 - V ZR 233/87, NJW-RR 1989, 1099).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 139 BGB§ 167 BGB§ 311b Abs 1 S 1 BGB§ 311b Abs 1 S 2 BGB§ 925 BGB

Prüfungsschemata dazu

Erwerb von Grundstückseigentum (§§ 873, 925 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotVollmachtInnenvollmachtAußenvollmachtDuldungsvollmachtUntervollmacht (Substitution)Abstraktion der Vollmacht vom GrundverhältnisRechtsscheinvollmachtAuflassung
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