BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 27.01.2021 – XII ZB 450/20

XII ZB 450/20 · 27.01.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung, der geltend macht, zur Ausübung eines materiellen Rechts gegenüber dem Betroffenen auf die Betreuerbestellung angewiesen zu sein (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465). 2. Dass der andere Vertragschließende geschäftsunfähig geworden ist, schließt den vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Erbvertrag ihm gegenüber nicht aus. 3. Der Rücktritt vom Erbvertrag kann bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragschließenden jedenfalls grundsätzlich wirksam gegenüber dessen Vorsorgebevollmächtigtem erfolgen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 164 Abs 3 BGB§ 1896 Abs 2 S 2 BGB§ 2296 Abs 2 BGB§ 59 Abs 1 FamFG

Prüfungsschemata dazu

Wirksame Stellvertretung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Empfangsvertreter (passive Stellvertretung)StellvertretungBoteOffenkundigkeitsprinzipUnternehmensbezogene WillenserklärungGeschäft für den, den es angehtKollusionMissbrauch der VertretungsmachtHandeln unter fremdem NamenGeschäft für den, den es angeht
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