BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 30.03.2022 – VIII ZR 277/21

VIII ZR 277/21 · 30.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGB§ 398 BGB§ 556d Abs 1 BGB§ 556d Abs 2 S 5 BGB§ 556d Abs 2 S 6 BGB§ 556d Abs 2 S 7 BGB§§ 556dff BGB§ 556g Abs 1 S 3 BGB vom 21.04.2015§ 556g Abs 2 S 1 BGB vom 21.04.2015§ 3 RDG§ 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RDG§ 2 Abs 2 S 1 RDG vom 12.12.2007

Prüfungsschemata dazu

Abtretung und Schuldnerschutz (§ 398 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungAbtretung (Zession)SicherungszessionGlobalzessionVertragsübernahmeBestimmbarkeitserfordernis bei der AbtretungPrioritätsprinzip bei der AbtretungGesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis)Abtretung (Zession)
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